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Allgemeine Geschäftsbedingungen Euro-Lotto Tipp AG

Teilnahmebedingungen der Euro-Lotto Tipp AG, Seewenstrasse 11, CH-6440 Brunnen, nachfolgend „ELT“ genannt.

Die Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis der Mitspieler untereinander, das Verhältnis der einzelnen Spieler und der Tippgemeinschaften zur ELT.
Die ELT vermittelt zu nachstehenden Bedingungen die Vertragsbeziehung zwischen den einzelnen Mitspielern einer Tippgemeinschaft, die untereinander eine einfache Gesellschaft bilden (nachfolgend Tippgemeinschaft genannt). Die ELT erbringt darüber hinaus die folgenden näher beschriebenen Serviceleistungen gegenüber den einzelnen Mitspielern der Tippgemeinschaft sowie der Tippgemeinschaft insgesamt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Für das Mitspiel und die Leistungen der ELT sind alleine die nachfolgenden Teilnahmebedingungen massgebend.

 

1. Mitspiel

Allgemein
Mit der Teilnahmebestätigung bestätigt die ELT dem Mitspieler die Aufnahme in eine Tippgemeinschaft mit 99 Spielern und die Entstehung vertraglicher Beziehungen zwischen ihm und der ELT entsprechend der Teilnahmebedingungen. Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung erwirbt der Mitspieler einen Gewinnanspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Tippgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Tippgemeinschaft entspricht, sofern der Spieleinsatz beglichen wurde. Voraussetzung für das Entstehen des Gewinnanspruchs ist zudem der Versand der Bekanntgabe der Spielzahlen (persönlicher Tipp und Spielzahlen der Tippgemeinschaft) durch ELT (via Brief oder E-Mail), da erst zu diesem Zeitpunkt Gewissheit über den Zahlungseingang des Spieleinsatzes besteht. Jeder Teilnehmer wird entsprechend dem/der von ihm bezahlten Anteil(e) Miteigentümer der Spielscheine, welche von der ELT für ihn tatsächlich erworben und verwahrt werden. Beim persönlichen Einzeltipp steht der gesamte Gewinn dem einzelnen Mitspieler zu, welcher diesen persönlichen Einzeltipp abgegeben hat. Personen unter 18 Jahren sind zum Schutz der Jugend von einer Teilnahme ausgeschlossen.
Hotelgutschein
Jeder Spieler erhält alle 3 Monate einen Hotelgutschein für 3 Gratis-Übernachtungen. Pro Tag fallen  Mindestverzehrkosten (Halbpension) an, die der Mitspieler übernehmen muss. Der Link zu den Hotels stellt die ELT auf ihrer Homepage im Memberbereich zur Verfügung.
Zusatzleistungen Tarif Bronze12 und Tarif Gold12
Spieler der Tarif Bronze12 und Gold12 erhalten als Zusatzleistung einmalig eine Uhr. Die Uhr wird nach erstmaligem Zahlungseingang an die Mitspieler abgegeben.

2. Kontrolle, Gewinnaufteilung

Jeder Teilnehmer erhält alle Tipps der Spielgemeinschaft/en, in welcher/welchen er mitspielt, vor der ersten Freitagsziehung (Tarif Bronze, Silber, Gold, Bronze3, Gold3, Bronze12 und Gold12) resp. vor der ersten Dienstags- oder Freitagsziehung (Tarif Platin und Platin3) im Kalendermonat zur Kontrolle. Alle Gewinne werden unter den Teilnehmern der Tippgemeinschaft im Verhältnis der Anteile geteilt. Über die Aufteilung der Gewinne ist jedem Spieler Rechenschaft abzulegen (Gewinnmitteilung und Kontoauszug).

3. Spielbedingungen

ELT entwickelt die Systemreihen (Zahlenkombinationen), die im Namen und auf Rechnung der Tippgemeinschaft einzusetzen sind. Ein Anspruch eines einzelnen Mitspielers, dass bestimmte Systeme oder Systemreihen eingesetzt werden oder, dass der Mitspieler einer bestimmten Spielgemeinschaft angehört, besteht nicht. Der Mitspieler kann aber eine Spielperiode aussetzen, wenn er mit den im vorhinein bekannt gegebenen Zahlenkombinationen nicht einverstanden ist. Zu diesem Zweck muss der Spielteilnehmer die ELT bis zum von der ELT schriftlich (Post, Fax, E-Mail) bekanntgegebenen ersten Spieltag der entsprechenden Spielperiode nach schriftlicher Bekanntgabe der Spielzahlen für die nächste Spielperiode schriftlich (Post, Fax, E-Mail) über sein Aussetzen informieren. Im Fall einer entsprechenden Aussetzung wird der vom Spielteilnehmer bereits bezahlte Betrag für die nächste Spielperiode verwendet.

4. Mindestteilnahmedauer und Kündigung

Tarife Bronze, Silber und Gold
Die Mindestteilnahmedauer beträgt einen Kalendermonat mit jeweils allen Freitagsziehungen und verlängert sich automatisch um je einen weiteren Kalendermonat mit jeweils allen Freitagsziehungen, wenn nicht bis zum 10. des laufenden Monats, für den nachfolgenden Monat schriftlich gekündigt wird. Wird der Spieleinsatz per Rechnung bezahlt, beträgt die Mindestteilnahmedauer jeweils 3 Kalendermonate mit jeweils allen Freitagsziehungen, wobei die Kündigung in diesem Fall bis spätestens zum 10. des dritten Monates erfolgen muss, ansonsten sich die Teilnahme automatisch um drei weitere Kalendermonate mit jeweils allen Freitagsziehungen verlängert.
Tarif Platin
Die Mindestteilnahmedauer beträgt einen Kalendermonat mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen und verlängert sich automatisch um je einen weiteren Kalendermonat mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen, wenn nicht bis zum 10. des laufenden Monats, für den nachfolgenden Monat schriftlich gekündigt wird. Wird der Spieleinsatz per Rechnung bezahlt, beträgt die Mindestteilnahmedauer jeweils 3 Kalendermonate mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen, wobei die Kündigung in diesem Fall bis spätestens zum 10. des dritten Monates erfolgen muss, ansonsten sich die Teilnahme automatisch um drei weitere Kalendermonate mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen verlängert.
Tarife Bronze3 und Gold3
Die Mindestteilnahmedauer beträgt 3 Kalendermonate mit jeweils allen Freitagsziehungen und verlängert sich automatisch um einen weiteren Kalendermonat mit jeweils allen Freitagsziehungen, wenn nicht bis zum 10. des Monats, für die nachfolgende Spielperiode schriftlich gekündigt wird. Wird der Spieleinsatz per Rechnung bezahlt, verlängert sich die Spieldauer jeweils um weitere 3 Kalendermonate mit jeweils allen Freitagsziehungen, wobei die Kündigung in diesem Fall bis spätestens zum 10. des dritten Monates erfolgen muss.
Tarif Platin3
Die Mindestteilnahmedauer beträgt 3 Kalendermonate mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen und verlängert sich automatisch um einen weiteren Kalendermonat mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen, wenn nicht bis zum 10. des Monats, für die nachfolgende Spielperiode schriftlich gekündigt wird. Wird der Spieleinsatz per Rechnung bezahlt, verlängert sich die Spieldauer jeweils um weitere 3 Kalendermonate mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen, wobei die Kündigung in diesem Fall bis spätestens zum 10. des dritten Monates erfolgen muss.
Tarife Bronze12 und Gold12
Die Mindestteilnahmedauer beträgt 1 Jahr, d.h. 12 Kalendermonate mit jeweils allen Freitagsziehungen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Mindestteilnahmedauer schriftlich gekündigt wurde.

5. Zahlungsmodalitäten

Der Spieleinsatz pro Anteil und Spielperiode ist den entsprechenden Beschreibungen der von ELT eingesetzten Systeme zu entnehmen und ist im Voraus zu bezahlen. Die Spieleinsätze decken den Spieleinsatz sowie sämtliche Verwaltungskosten und Aufwandersatz für ELT ab. Die Spieleinsätze werden der angegebenen Kreditkarte, via Lastschriftverfahren (LSV) dem Bankkonto oder via Debit Direct dem Postkonto belastet oder per Rechnung bezahlt. Der Mitspieler verpflichtet sich, für die erforderliche Deckung der Kreditkarte und des Bank- oder Postkontos in der Höhe der Spieleinsätze rechtzeitig jeweils um den 25. jeden Monates Sorge zu tragen. Bei Nichtzahlung, Rückbuchung Kreditkartenbelastung, Rückbelastung (LSV), Widerspruch (Debit Direct), oder Rückvergütung durch die ELT eines Spieleinsatzes erlischt jeglicher Gewinnanspruch des Mitspielers.
Zusatzbestimmungen Tarife Bronze, Silber und Gold
War die Zahlung via Kreditkarte, Bank- oder Postkonto nicht erfolgreich, wird die Zahlungsart auf Rechnung umgestellt und die Teilnahmedauer verlängert sich jeweils um weitere 3 Kalendermonate mit jeweils allen Freitagsziehungen.
Zusatzbestimmungen Tarif Platin
War die Zahlung via Kreditkarte, Bank- oder Postkonto nicht erfolgreich, wird die Zahlungsart auf Rechnung umgestellt und die Teilnahmedauer verlängert sich jeweils um weitere 3 Kalendermonate mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen.
Zusatzbestimmungen Tarife Bronze3 und Gold3
War die Zahlung via Kreditkarte, Bank- oder Postkonto nicht erfolgreich, wird die Zahlungsart auf Rechnung umgestellt. Dabei verlängert sich die Spieldauer um jeweils weitere 3 Kalendermonate mit jeweils allen Freitagsziehungen, unabhängig davon, ob die Mindestvertragslaufzeit bereits erreicht wurde. Falls die Zahlung auch bei Rechnungsstellung nicht erfolgreich war, wird eine Administrationsgebühr von CHF 50.- erhoben ohne Gegenleistung von ELT.
Zusatzbestimmungen Tarif Platin3
War die Zahlung via Kreditkarte, Bank- oder Postkonto nicht erfolgreich, wird die Zahlungsart auf Rechnung umgestellt. Dabei verlängert sich die Spieldauer um jeweils weitere 3 Kalendermonate mit jeweils allen Dienstags- und Freitagsziehungen, unabhängig davon, ob die Mindestvertragslaufzeit bereits erreicht wurde. Falls die Zahlung auch bei Rechnungsstellung nicht erfolgreich war, wird eine Administrationsgebühr von CHF 50.- erhoben ohne Gegenleistung von ELT.
Zusatzbestimmungen Tarife Bronze12 und Gold12
War die Zahlung via Kreditkarte, Bank- oder Postkonto nicht erfolgreich wird die Zahlungsart auf Rechnung umgestellt. Falls die Zahlung auch bei Rechnungsstellung nicht erfolgreich war, wird eine Administrationsgebühr von CHF 150.- erhoben ohne Gegenleistung von ELT.

6. Gewinnauszahlungen

Alle Gewinne werden monatlich bei Überschreiten von CHF 30.00 oder bei Kündigung ausbezahlt. Bei der Schwelle von CHF 30.00 handelt es sich um eine verwaltungstechnische Vereinfachung, es werden jedenfalls alle Gewinne zu 100% (abzüglich allfällig anfallender VST) ausbezahlt. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt unverzüglich, ist aber erst möglich, nachdem diese bei der veranstaltenden Lotteriegesellschaft geltend gemacht werden konnten und durch diese ausbezahlt wurden. Sollte von Seiten der Lotteriegesellschaft eine Verrechnungssteuer (VST) einbehalten werden, so wird ELT diese Verrechnungssteuer den Mitspielern in Abzug bringen. Die Mitspieler erhalten eine Gewinnbestätigung von ELT um die Verrechnungssteuer bei der Steuerverwaltung geltend machen zu können.

7. Prüfung durch eine Revisionsgesellschaft

ELT bestellt eine Revisionsgesellschaft mit dem Auftrag, für die Tippgemeinschaft wie folgt tätig zu werden: Die Gesellschaft überprüft regelmässig die Abläufe stichprobenmässig sowie die ordnungsgemässe Gewinnauszahlung.

8. Haftung und Haftungsbeschränkung

ELT steht gegenüber den Spielgemeinschaften und den Mitspielern für eine ordnungsgemässe Organisation des Geschäftsbetriebes ein. ELT garantiert insbesondere, dass sämtliche Spieleinsätze getätigt und allfällige Gewinne ausbezahlt werden. ELT haftet für alle Schäden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses, die sie ihrer Serviceleistungen entsprechend dieser Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat; eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von ELT ist in jedem Fall auf den zehnfachen Mitspieleinsatz beschränkt.

9. Spielgeheimnis/Datenschutz

Das Mitspiel sowie Namen, Anschrift und die Beteiligung der Mitspieler unterliegen dem Spielgeheimnis. ELT sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Der Mitspieler nimmt davon Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten mittels EDV gespeichert werden. ELT sichert den Mitspielern zu, diese Daten nicht an Dritte herauszugeben und die Daten nur für Produkte von ELT oder mit ELT verbundener Unternehmungen zu verwenden.

10. Schlussbestimmungen

Die vorliegenden AGB sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend. Eine jederzeitige Änderung der Teilnahmebedingungen, insbesondere bezüglich "Mitspiel" und "Spielbedingungen" bleibt vor allem für den Fall vorbehalten, dass die Betreiber von EuroMillions ihrerseits Änderungen im Gewinnspiel vornehmen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das schweizerische Recht. CH-6440 Brunnen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.


Version vom Juli 2011

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